»Die Lehrerbildung ist nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung ganz allgemein gelten, für das Reich einheitlich zu regeln.« – Diese Weisung wurde bereits in der Weimarer Verfassung von 1919 in Artikel 113, Abs. 2, verankert. – Der 1848 gegründete Allgemeine Deutsche Lehrerbund hatte schon lange davor eine akademische Lehrerbildung auch für Volksschullehrer gefordert.
In früheren Jahrhunderten war der Schulunterricht mehr oder weniger Privatsache für Teile der Bevölkerung, die sich den privaten Unterricht leisten konnten. Die adlige Jugend konnte höhere Schulen besuchen. Es gab auch schon Schulen in Form von Gymnasien in manchen säkularisierten Klöstern. In Dörfern, deren Gutsherr auf die Bildung seiner Dorfjugend Wert legte, gab es bereits Dorfschulen. Große Teile der Bevölkerung blieben aber zeitlebens Analphabeten.
Mit »Edikt zur Förderung des Volksschulwesens« vom 28. September 1717 führte Friedrich Wilhelm I. in Preußen die allgemeine Schulpflicht ein, und zwar als erstem Land im Gebiet des Deutschen Reiches. Die anderen deutschen Länder folgten im Laufe des 18. Jahrhunderts. Bei Strafe war den Eltern befohlen, ihre Kinder vom 5. bis 12. Lebensjahr (ab 1754 bis zum 14.) in die Schule zu schicken. Lesen, Schreiben, Rechnen, Gesang und Religion waren zunächst als Unterrichtsfächer vorgesehen. Die praktische Umsetzung einer flächendeckenden Unterrichtung stieß auf erhebliche Schwierigkeiten. Es fehlten in den ersten Jahrzehnten an vielen Stellen geeignete Räume für den Unterricht, wenn auch in den folgenden Jahren Hunderte von Schulen errichtet wurden. Die Kinder sollten in den Wintermonaten jeden Tag, in den Sommermonaten mindestens einen oder zwei Tage in der Woche in die Schule gehen. In der Praxis erschienen viele Kinder indessen nur unregelmäßig zum Unterricht, weil sie häufig in der Landwirtschaft arbeiten mussten.
Insbesondere bestand aber ein wesentlicher Mangel an ausgebildeten Lehrkräften. Dies zwang anfangs zur Improvisation. Das Lehramt galt als Nebenbeschäftigung, vor allem mussten die Lehrer für den Lebensunterhalt sorgen. Als Lehrkräfte dienten in Preußen zumeist abgedankte Soldaten, die außer einer »hinlänglichen Geschicklichkeit« und einer wohltönenden Stimme kaum weitere Qualifikationen mitbringen mussten. Noch im Jahre 1779 verlangte Friedrich II. von den Lehrern lediglich, dass sie lesen, schreiben und rechnen können sollten.
Im Jahre 1870 wurde in Preußen der Schulzwang für Kinder des 6. bis 14. Lebensjahres eingeführt, arme Schüler erhielten Lehrmittel unentgeltlich. Auch nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahre 1871 blieben die anderen deutschen Bundesländer bei der so genannten Unterrichtspflicht. Hiernach waren die Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern z,B. durch Privatunterricht Mindestkenntnisse zu vermitteln, ein Zwang zum Besuch öffentlicher Schulen bestand aber nicht. Die Bundesländer haben jedoch im Jahre 1878 ihre Lehrpläne angeglichen, um gleiche Voraussetzungen zum Erlangen des Reifezeugnisses zu schaffen. Die allgemeine Schulpflicht wurde im Jahre 1919 in die Weimarer Verfassung (Art. 143) aufgenommen, die Kulturhoheit lag hingegen bei den Ländern.
Im Laufe der Zeit wurde wurden dann auch Maßnahmen getroffen für die Ausbildung der Lehrkräfte, wie die Einrichtung von Präparandenanstalten und Lehrerseminaren. So gab es in auch in Köslin ab 01. Oktober 1816 ein Lehrerseminar. Bis zum Ende des 1. Weltkrieges erfolgte die Ausbildung von Volksschullehrern allgemein in dreijährigen Lehrerseminaren, vorausgehen musste für Schüler mit Volksschulabschluss eine dreijährige Vorbildung in Präparandenanstalten. Zu der verfassungsgemäßen, einheitlichen Regelung kam es jedoch auch nach 1919 nicht. Infolge der Kulturhoheit der Länder bestimmte weiterhin jedes Land nach eigenem Ermessen, in welcher Form die Ausbildung erfolgen sollte.
Gemäß Art. 113 der Weimarer Verfassung sollte eine akademische Ausbildung der Lehrer erfolgen. Als Folge wurden in Preußen in den Jahren 1922/1923 die Präparandenanstalten und 1925/1926 die Lehrerseminare geschlossen. Im Jahre 1926 wurden die ersten Pädagogischen Akademien gegründet. Der Beschluss zur Errichtung der Pädagogischen Akademien erfolgte zwar durch den Reichstag, die Durchführung lag jedoch in der Hand der Länder. Von den 15 in Preußen gegründeten Akademien wurden 8 im Jahre 1932 wieder geschlossen, und zwar wegen der wirtschaftlichen Notlage. Außerdem bestand zu dieser Zeit ein Überschuss an Lehrern, der nur langsam abgebaut werden konnte. Ab März 1933 wurden die Pädagogischen Akademien in Hochschulen für Lehrerbildung (HfL) umbenannt, der entsprechende Erlass des Ministeriums folgte am 06.05.1933. Voraussetzung für die Aufnahme war das Abitur.
Mitte der dreißiger Jahre zeichnete sich ab, dass für die Zukunft ein Mangel an Lehrern zu erwarten war, insbesondere an Volksschullehrern, deren Beruf nicht als sonderlich attraktiv angesehen wurde, zumal Abiturienten, die meist ein Hochschulstudium absolvierten, dann höher dotierte Posten anstrebten. Hinzu kam, dass als Spätfolge der Weltwirtschaftskrise die Zahl der Abiturienten stark rückläufig war. Vielen Eltern war es allgemein zu aufwendig, den Kindern eine Schulausbildung an einer Oberschule bis zum Abitur zu finanzieren. Um dem Mangel an Lehrern abzuhelfen, war staatliche Unterstützung gefordert. Es wurde zunächst ab 1939 damit begonnen, die für die HfL erforderliche Vorbildung in einem »Staatlichen Aufbaulehrgang zur Vorbereitung auf das Studium an Hochschulen für Lehrerbildung« zu fördern.
Im November des Jahres 1940 wurde durch »Führerentscheidung» verfügt, dass ab 1941 Lehrerbildungsanstalten zu gründen waren. Begabten Schülern, die zumeist aus finanziellen Gründen keine weiterführende Schule besuchen konnten, wurde nach erfolgreichem achtjährigem Besuch der Volksschule hier die Möglichkeit einer Ausbildung zum Volksschullehrer geboten. Um den Bedarf an Lehrern zu decken war geplant, jährlich 16.000 Schüler in die LBA aufzunehmen. Die geeigneten Schüler wurden von ihren Schulen gemeldet. Über die Aufnahme in die LBA wurde nach dem Ergebnis eines zweiwöchigen Ausleselehrgangs entschieden.
Die Errichtung von Lehrerbildungsanstalten (LBA) bedeutete eine Abkehr von der bisher vertretenen akademischen Lehrerausbildung. Kernpunkt der Maßnahme war die Beseitigung des vorhandenen und weiter erwarteten Lehrermangels. Die Ausbildungszeit sollte vom Volksschulabschluss bis zur 1. Lehrerprüfung fünf Jahre betragen, gegenüber der früheren Regelung also um ein Jahr verkürzt. Die Ausbildung erfolgte auf Staatskosten in Internaten, so dass der Besuch dieser Schulform nicht von der Vermögenslage der Eltern abhängig war. Kleidung, Lehrmittel und ärztliche Betreuung waren einbezogen. Darüber hinaus erhielten die Schüler ein Taschengeld von monatlich acht Reichsmark.
Mit Beginn des Schuljahres 1941/1942 wurden die ersten Lehrerbildungsanstalten errichtet. Die Schüler der bisherigen Aufbaulehrgänge wurden in das neue System integriert. Die bestehenden Hochschulen für Lehrerbildung (HfL) wurden am 01.04.1942 formal in Lehrerbildungsanstalten umgewandelt. Gegen Ende des Jahres 1943 bestanden in der Provinz Pommern fünf Lehrerbildungsanstalten und drei Lehrerinnenbildungsanstalten. Die LBA Pasewalk wurde am 03.05.1943 gegründet. Wenn im Jahre 1941 allgemein auch der Beginn des neuen Schuljahres von Ostern auf den Sommer umgestellt wurde, so erfolgte die Aufnahme der neuen LBA-Schüler doch weiterhin im Anschluß an die Entlassungen aus der Volksschule, also nach Ostern, da diese Jahrgänge für eine Übergangszeit weiterhin vor Ostern aus der Volksschule entlassen wurden. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden die Lehrerbildungsanstalten wieder abgeschafft.
© W. Selke